Jemandem trotz bestimmter Umstände freistehen; in jemandes Ermessen gestellt sein; jemandem trotz bestimmter Umstände offen stehen.
Dieses Recht bleibt Ihnen unbenommen.
Es ist Ihnen unbenommen, Widerspruch einzulegen.
So wie es der Kirche unbenommen ist, die Politik des Staats zu kritisieren, ist es dem Staat unbenommen, die Politik des Vatikans zu kritisieren. Es gibt kein Zurückhaltungsgebot.
Das bleibt mir unbenommen.