Jemandes Gesuch abschlägig bescheiden

Die Anfrage einer Person ablehnen.

»Bereits die ersten beiden Gesuche Chapmans in den Jahren 2000 und 2002 waren abschlägig beschieden worden. Nun hat er im Jahr 2006 die nächste Chance, auf Antrag vorzeitig freizukommen.« (n-tv.de, 06.10.2004)

»Sein Gesuch auf Ausreise wurde von der Behörde abschlägig beschieden.«

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